Montag, August 19, 2024
Statement zur wiederkehrenden Prüfung von Lebensmittelschlauchleitungen
Schlauchleitungen sind zumindest Arbeitsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung. Die Gefährdungsbeurteilung für den Betrieb einer Lebensmittelschlauchleitung kann unter Berücksichtigung der relevanten Betriebsparameter und Umgebungsbedingungen ergeben, dass keine Gefährdung für Mitarbeitende besteht und somit auch keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen im Betrieb erforderlich sind.
Arbeitsmittel müssen jedoch ganzheitlich betrachtet werden. Der Betreiber muss bei der Gefährdungsbeurteilung also nicht nur den Betrieb an sich, sondern u.a. auch z. B. den Reinigungsvorgang mit einbeziehen. Da kann eine Lebensmittelschlauchleitung durch die eingesetzten Gefahrstoffe plötzlich zur Chemieschlauchleitung werden, von der entsprechende Gefahren z.B. durch das ätzende Reinigungsmittel ausgehen, oder zur Dampfschlauchleitung, wenn sie entsprechend sterilisiert wird.
Entstehen hierdurch Gefährdungen für die Beschäftigten oder Dritte, müssten im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung für die Schlauchleitungen Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Diese wären beispielsweise die Festlegung auf eine Frist für wiederkehrende Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung, der Prüfumfang und die Qualifikationen des Prüfenden. Auch die Frist bis zur Ablegereife (Austausch und Verschrottung) der Schlauchleitungen sollte in diesem Rahmen Berücksichtigung finden.
Auch eine regelmäßige Endoskopie (Innenprüfung) der Lebensmittelschlauchleitung kann für mehr Hygiene und Sicherheit sorgen. Altert ein Schlauch im Inneren oder weist er Mängel auf wie Beschädigungen, Blasenbildungen, Risse, verstärkter Abrieb oder Spaltenbildung im Armaturenbereich, in dem sich Produktreste festsetzen können, hat dies unerwünschten Einfluss auf das durchgeführte Medium. Im schlimmsten Falle platzt der Schlauch und ein, evtl. kostenintensiver Produktionsausfall ist die Folge. Durch eine Endoskopierung kann dies frühzeitig festgestellt und gegengesteuert werden. Mehr...